Änderung der Verordnung für die Betreuung von Kindern in der Schule ab dem 27.04.2020
Liebe Eltern,
das Land Baden-Württemberg hat die Regelungen für die Notfallbetreuung geändert und auf die Klassenstufe 5-7 ausgeweitet.
Nachfolgend wird eine Auszug aus der Verordnung (s.u.) zitiert.
"Berechtigt zur Teilnahme sind Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen, von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind. Bei selbständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung. Weiterhin bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist."
Für den o.g. Personenkreis gilt, dass Sie sich umgehend mit der Schule in Verbindung setzen und das entsprechende Formular der Schule übersenden müssen.
Die Schulleitung