29. Jul 2020

Offizielle Verlautbarung zur Rechtslage und Vorgehensweise nach der Einreise/Rückkehr aus einem Risikogebiet.

Informationen für Urlaubsrückkehrer. Stand: 29.07.2020

Corona-Verordnung-Einreise-Quarantäne

Zum 15.06.2020 trat die „Corona-VO-Einreise-Quarantäne“ in Kraft und regelt die Bedingungen, wenn man aus einem Risikogebiet einreisen wird. Die aktuellen Risikogebiete sind unter folgendem Link einzusehen:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/

 

Die dortige Liste wird laufend aktualisiert.

 

Falls Sie aus einem Risikogebiet einreisen, sind Sie verpflichtet, das zuständige Ordnungsamt ihrer Gemeinde/Stadt/Rathaus zu kontaktieren.

 

Zusätzlich müssen Sie sich für 14 Tage nach Ihrer Einreise zuhause absondern/ in Quarantäne begeben. Das heißt auch, dass Ihre Kinder den Kindergarten oder die Schule in diesem Zeitraum nicht besuchen dürfen. Sollen Ihre Kinder früher, also vor Ablauf der 14-tägigen Quarantäne, die Einrichtung besuchen, bedarf es hierzu der schriftlichen Bestätigung des Ordnungsamtes, die Sie der Leitung der EInrichtung vorlegen müssen.

 

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Mär
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