Offizielle Verlautbarung zur Rechtslage und Vorgehensweise nach der Einreise/Rückkehr aus einem Risikogebiet.
Corona-Verordnung-Einreise-Quarantäne
Zum 15.06.2020 trat die „Corona-VO-Einreise-Quarantäne“ in Kraft und regelt die Bedingungen, wenn man aus einem Risikogebiet einreisen wird. Die aktuellen Risikogebiete sind unter folgendem Link einzusehen:
Die dortige Liste wird laufend aktualisiert.
Falls Sie aus einem Risikogebiet einreisen, sind Sie verpflichtet, das zuständige Ordnungsamt ihrer Gemeinde/Stadt/Rathaus zu kontaktieren.
Zusätzlich müssen Sie sich für 14 Tage nach Ihrer Einreise zuhause absondern/ in Quarantäne begeben. Das heißt auch, dass Ihre Kinder den Kindergarten oder die Schule in diesem Zeitraum nicht besuchen dürfen. Sollen Ihre Kinder früher, also vor Ablauf der 14-tägigen Quarantäne, die Einrichtung besuchen, bedarf es hierzu der schriftlichen Bestätigung des Ordnungsamtes, die Sie der Leitung der EInrichtung vorlegen müssen.